- politische Straftaten
- politische Straftaten,alle gegen Bestand oder Sicherheit des Staates, gegen die obersten Staatsorgane oder gegen die politische Rechte der Bürger gerichteten Straftaten (besonders Hoch- und Landesverrat, Rechtsstaatsgefährdung) im Unterschied zu den »gemeinen Verbrechen«. Unabhängig hiervon hat der Begriff der politischen Straftaten besondere Bedeutung bei politisch motivierten Straftaten, die im Ausland begangen wurden und die den angegriffenen Staat veranlassen, den Aufenthaltsstaat des Täters um seine Auslieferung zu ersuchen. § 6 des Gesammelten über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 23. 12. 1982 in der Fassung vom 27. 6. 1994 enthält keine Definition von politischen Straftaten, sondern überlässt den Definitionsbereich v. a. der Rechtsprechung. Das Gesetz bestimmt, dass eine Auslieferung wegen einer politischen Straftat nicht zulässig ist, ausgenommen dem Täter werden schwere Tötungsdelikte zur Last gelegt.
Universal-Lexikon. 2012.